Artikel 214 VO (EU, Euratom ) 2012/966
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2013, mit Ausnahme
- a)
- der Artikel 58 bis 63, die ausschließlich auf Mittelbindungen Anwendung finden, die ab dem 1. Januar 2014 eingegangen werden,
- b)
- von Artikel 50 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe c sowie der Artikel 82, 139 und 140, die ab dem 1. Januar 2014 gelten,
- c)
- der Artikel 177, 179 und 210, die ab dem 27. Oktober 2012 gelten.
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