Artikel 213 VO (EU, Euratom ) 2012/966

Prüfung in Bezug auf den EAD

Artikel 68 Absatz 1 Unterabsatz 3 und Artikel 98 Absatz 2 Unterabsatz 2 werden 2013 unter gebührender Berücksichtigung der Besonderheit des EAD, insbesondere der der Delegationen der Union, und gegebenenfalls einer angemessenen Finanzverwaltungskapazität für den EAD, überprüft.

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