Artikel 76 VO (EU, Euratom ) 2012/966

Eigenmittel

(1) Die Eigenmitteleinnahmen gemäß dem Beschluss 2007/436/EG, Euratom des Rates werden im Haushaltsplan in Euro veranschlagt. Ihre Bereitstellung erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000.

(2) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 210 zur Festlegung detaillierter Vorschriften über die Eigenmittel zu erlassen.

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