Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission zu Artikel 203 Absatz 3 VO (EU, Euratom ) 2012/966

„Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission kommen überein, dass entsprechende Bestimmungen in die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen, die gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffen werden, aufgenommen werden.”

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