ANHANG XIII VO (Euratom) 2005/302

JAHRESBERICHTÜBER AUSFUHR/VERSAND VON KONDITIONIERTEM ABFALL (<sup>1</sup>) EUROPÄISCHE KOMMISSION EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG

Bezeichnung der versendenden Anlage:
MBZ-Code der versendenden Anlage: Berichtszeitraum vom bis
Date MBZ-Code der empfangenden Anlage oder Name und Adresse der empfangenden Anlage (2) Konditionierte Form (3) Mengen (4) Bemerkungen

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Datum und Ort der Absendung des Berichts:

Name und Stellung des Unterzeichners:

Unterschrift:

Erläuterungen

(1)
In diesem Bericht sind alle konditionierten Abfälle anzugeben, die während des Berichtszeitraums zu Anlagen innerhalb oder außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten versandt oder ausgeführt wurden.
(2)
Wurden Abfälle zu Anlagen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten versandt, ist der MBZ-Code einzutragen; wurden Abfälle zu Anlagen außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten ausgeführt oder ist der MBZ-Code nicht bekannt, so sind die vollständige Bezeichnung und Anschrift einzutragen.
(3)
In der Spalte „Konditionierte Form” ist die konditionierte Form des Abfalls anzugeben, z. B. Glas, Keramik, Zement oder Bitumen.
(4)
Den Angaben in der Spalte „Menge” können die in der Anlage protokollierten Daten zugrunde gelegt werden; es braucht keine Messung der ausgeführten/versendeten Posten vorgenommen zu werden.

Hinweis: Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten.

Das Formblatt ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg.

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