ANHANG XIV VO (Euratom) 2005/302

JAHRESBERICHT ÜBER EINFUHREN/EINGÄNGE VON KONDITIONIERTEM ABFALL (<sup>1</sup>) EUROPÄISCHE KOMMISSION EURATOM-SICHERHEITSÜBERWACHUNG

Bezeichnung der empfangenden Anlage:
MBZ-Code der empfangenden Anlage: Berichtszeitraum vom: bis:
Datum Bezeichnung, Anschrift und, falls bekannt, MBZ-Code der versendenden Anlage Konditionierte Form (2) Menge (3) Bemerkungen

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Datum und Ort der Absendung des Berichts:

Name und Stellung des Unterzeichners:

Unterschrift:

Erläuterungen

(1)
Dieser Bericht ist für konditionierten Abfall erforderlich, der aus Anlagen ohne MBZ-Code oder aus Anlagen außerhalb des Hoheitsgebiets der Mitgliedstaaten eingegangen ist.
(2)
In der Spalte „Konditionierte Form” ist die konditionierte Form des Abfalls anzugeben, z. B. Glas, Keramik, Zement oder Bitumen.
(3)
Den Angaben in der Spalte „Menge” können die in der Anlage protokollierten Daten zugrunde gelegt werden; es braucht keine Messung der ausgeführten/versendeten Posten vorgenommen zu werden.

Hinweis: Gemäß Artikel 79 des Vertrags haben die der Überwachungspflicht unterliegenden Personen und Unternehmen die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats über die Mitteilungen zu informieren, die sie aufgrund des Artikels 78 und des Artikels 79 Absatz 1 des Vertrags an die Kommission richten.

Das Formblatt ist ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet zu senden an: Europäische Kommission, Euratom-Sicherheitsüberwachung, L-2920 Luxemburg.

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