Artikel 36 VO (EWG) 68/1612

Die vom Fachausschuß ausgearbeiteten Vorschläge und Stellungnahmen werden der Kommission zugeleitet und dem Beratenden Ausschuß zur Kenntnis gebracht. Diesen Vorschlägen und Stellungnahmen ist eine Darstellung der Auffassungen der einzelnen Mitglieder des Fachausschusses beigefügt, wenn diese es beantragen.

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