Artikel 37 VO (EWG) 68/1612
Der Fachausschuß legt seine Arbeitsmethoden in einer Geschäftsordnung fest, die in Kraft tritt, wenn der Rat sie nach Stellungnahme der Kommission genehmigt hat; die vom Fachausschuß eventuell beschlossenen Änderungen treten nach dem gleichen Verfahren in Kraft.
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