Artikel 4 VO (EWG) 68/785

Bei der Feststellung der günstigsten Einkaufsmöglichkeiten auf dem Weltmarkt werden die Informationen nicht berücksichtigt, bei denen

1.
es sich nicht um gesunde und handelsübliche Ware handelt

oder

2.
für den im Angebot genannten Preis nur eine geringe, für den Markt nicht repräsentative Menge gekauft werden kann

oder

3.
die allgemeine Preisentwicklung oder ihr vorliegende Informationen der Kommission Anlaß geben anzunehmen, daß der im Angebot genannte Preis nicht repräsentativ für die tatsächliche Entwicklung des Marktes ist.

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