Artikel 4 VO (EWG) 68/785
Bei der Feststellung der günstigsten Einkaufsmöglichkeiten auf dem Weltmarkt werden die Informationen nicht berücksichtigt, bei denen
- 1.
-
es sich nicht um gesunde und handelsübliche Ware handelt
oder
- 2.
-
für den im Angebot genannten Preis nur eine geringe, für den Markt nicht repräsentative Menge gekauft werden kann
oder
- 3.
- die allgemeine Preisentwicklung oder ihr vorliegende Informationen der Kommission Anlaß geben anzunehmen, daß der im Angebot genannte Preis nicht repräsentativ für die tatsächliche Entwicklung des Marktes ist.
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