ANHANG XIV VO (EWG) 69/1192

Kategorie XIV: Auflagen für öffentliche Bau- und Lieferaufträge

A.
Anwendungsbereich

Diese Kategorie umfaßt die Fälle, in denen ein Eisenbahnunternehmen auf Grund von behördlichen Vorschriften einen Teil seiner Bau- und Lieferaufträge an inländische Unternehmen mit Standort in bestimmten Gebieten des Mitgliedstaats oder an bestimmte Gruppen inländischer Unternehmer vergeben muß.

B.
Berechnungsgrundsätze

Verglichen werden der vom Auftragsempfänger angewandte Preis für den Präferenzauftrag und der Preis des wirtschaftlich günstigsten Angebots für den gleichen Auftrag oder, in Ermangelung eines solchen Angebots, für einen ähnlichen Auftrag. Die Höhe der Ausgleichsleistung ergibt sich aus dem Unterschied zwischen diesen beiden Preisen.

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