ANHANG VIII VO (EWG) 71/1408
(Artikel 78a der Verordnung) SYSTEME, DIE LEDIGLICH FAMILIENBEIHILFEN ODER ZUSÄTZLICHE ODER BESONDERE BEIHILFEN FÜR WAISEN VORSEHEN
-
A.
-
BELGIEN
- a)
- Familienbeihilfen gemäß den koordinierten Gesetzen über Familienbeihilfen für Arbeitnehmer;
- b)
- Familienleistungen gemäß den Rechtsvorschriften über Familienleistungen für Selbständige;
- c)
- Familienleistungen gemäß dem System der sozialen Sicherheit der ehemaligen Angestellten von Belgisch-Kongo und Ruanda-Urundi.
-
B.
-
BULGARIEN
Keine- C.
- TSCHECHISCHE REPUBLIK
Keine- D.
- DÄNEMARK
Der besondere Kinderzuschuß sowie der normale und der zusätzliche Kinderzuschuß, der gezahlt wird, wenn der Inhaber des Sorgerechts allein für den Unterhalt aufkommt.
Des weiteren Familienleistungen für Kinder, die für alle Kinder unter 18 Jahren gezahlt werden, sofern sie in Dänemark wohnen und sofern der Inhaber des Sorgerechts nach dänischem Recht unbeschränkt steuerpflichtig ist.
- E.
- BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Keine- F.
- ESTLAND
Keine- G.
- GRIECHENLAND
Keine- H.
- SPANIEN
Keine- I.
- FRANKREICH
Sämtliche anderen grundlegenden Systeme der sozialen Sicherheit als das der Bergarbeiter, mit Ausnahme der Sonderregelungen für Arbeitnehmer (Beamte, Arbeiter des öffentlichen Dienstes, Seeleute, Notariatsangestellte, Beschäftigte der EDF-GDF, der SNCF und der RATP, Beschäftigte der Opéra und der Comédie Française usw.).- F.
- GRIECHENLAND
Keine- J.
- IRLAND
Kindergeld, (beitragsabhängiges) Betreuungsgeld und Zulagen zu den (beitragsabhängigen) Renten von Witwen und Witwern für nach dem Social Welfare Consolidation Act (Gesetz über die soziale Sicherheit und die Sozialhilfe) von 2005 und den nachfolgenden Änderungsgesetzen anspruchsberechtigte Kinder.- K.
- ITALIEN
Keine- L.
- ZYPERN
Keine- M.
- LETTLAND
Keine- N.
- LITAUEN
Keine- O.
- LUXEMBURG
Keine- P.
- UNGARN
Keine- Q.
- MALTA
Keine- R.
- NIEDERLANDE
Keine- S.
- ÖSTERREICH
Keine- T.
- POLEN
Keine- U.
- PORTUGAL
Keine- V.
- RUMÄNIEN
Keine- W.
- SLOWENIEN
Keine- X.
- SLOWAKEI
Keine- Y.
- FINNLAND
Keine- Z.
- SCHWEDEN
Keine- AA.
- VEREINIGTES KÖNIGREICH
- 1.
- Großbritannien und Nordirland
Bestimmungen im Rahmen des Social Security Contributions and Benefits Act 1992 sowie des Social Security Contributions and Benefits (Northern Ireland) Act 1992 über Kindergeld (einschließlich eventueller höherer Sätze für Alleinerziehende); an Rentner gezahlte Beihilfen für unterhaltsberechtigte Kinder sowie die Vormundsbeihilfe.- 2.
- Gibraltar
Bestimmungen im Rahmen des Social Security (Open Long-Term Benefits Scheme) Ordinance 1997 sowie des Social Security (Closed Long-Term Benefits Scheme) Ordinance 1996 über an Rentner gezahlte Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder sowie die Vormundsbeihilfe.© Europäische Union 1998-2021
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