ANHANG VII VO (EWG) 71/1408
FÄLLE, IN DENEN EINE PERSON GLEICHZEITIG DEN RECHTSVORSCHRIFTEN ZWEIER MITGLIEDSTAATEN UNTERLIEGT (Artikel 14c Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung)
- 1.
- Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Belgien und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- 2.
- Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Bulgarien und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- 3.
- Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in der Tschechischen Republik und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- 4.
- Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Dänemark und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat durch eine Person mit Wohnsitz in Dänemark
- 5.
- Für die Systeme der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und der Altersversicherung der Landwirte: Ausübung einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit in Deutschland und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- 6.
- Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Estland und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat durch eine Person mit Wohnsitz in Estland
- 7.
- Für die Rentenversicherung der Selbstständigen: Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Griechenland und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- 8.
- Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Spanien und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat durch eine Person mit Wohnsitz in Spanien
- 9.
- Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Frankreich und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat außer Luxemburg
- 10.
- Ausübung einer selbstständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit in Frankreich und einer abhängigen Beschäftigung in Luxemburg
- 11.
- Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Italien und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- 12.
- Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Zypern und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat durch eine Person mit Wohnsitz in Zypern
- 13.
- Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Malta und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- 14.
- Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Portugal und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- 15.
- Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Rumänien und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- 16.
- Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Finnland und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat durch eine Person mit Wohnsitz in Finnland
- 17.
- Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in der Slowakei und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat
- 18.
- Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Schweden und einer abhängigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat durch eine Person mit Wohnsitz in Schweden.
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