Artikel 1 VO (EWG) 75/2730

Die mit der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 und den Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung für Glukose und Glukosesirup der Unterpositionen 17023091, 17023099 und 17024090 der Kombinierten Nomenklatur eingeführte Regelung wird auf Glukose und Glukosesirup der Unterpositionen 17023051 und 17023059 der Kombinierten Nomenklatur ausgedehnt.

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