Artikel 2 VO (EWG) 75/2730
Die mit der Verordnung (EWG) Nr. 804/68 und den Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung für Laktose und Laktosesirup der Unterposition 17021900 der Kombinierten Nomenklatur eingeführte Regelung wird auf Laktose und Laktosesirup der Unterposition 17021100 der Kombinierten Nomenklatur ausgedehnt.
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