Artikel 1 VO (EWG) 75/2759

(1) Die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch umfaßt eine Preis- und Handelsregelung und gilt für die nachstehenden Erzeugnisse:

KN-Code Warenbezeichnung
a) ex0103 Hausschweine, lebend, andere als reinrassige Zuchttiere
b) ex0203 Fleisch von Hausschweinen, frisch, gekühlt oder gefroren
ex0206 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen, andere als zum Herstellen von pharmazeutischen Erzeugnissen, frisch, gekühlt oder gefroren
ex020900 Schweinespeck ohne magere Teile und Schweinefett, nicht ausgeschmolzen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
ex0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, von Hausschweinen, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert
15010011 15010019 Schweineschmalz und anderes Schweinefett, ausgeschmolzen, auch ausgepreßt oder mit Lösungsmitteln ausgezogen
c) 160100 Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
16021000 Homogenisierte Zubereitungen aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut
16022090 Zubereitungen und haltbar gemachte Erzeugnisse aus Lebern aller Tierarten, außer von Gänsen und Enten

16024110

16024210

16024911 bis

16024950

Andere Zubereitungen und haltbar gemachte Erzeugnisse, Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthaltend
16029010 Zubereitungen von Blut aller Tierarten
16029051 Andere Zubereitungen und haltbar gemachte Erzeugnisse, Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Hausschweinen enthaltend
19022030 Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet), mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fett jeder Art oder Herkunft, enthaltend

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