Artikel 7 VO (EWG) 75/2782

Jede Brüterei führt ein oder mehrere Register, worin die folgenden Angaben, aufgegliedert nach Art, Kategorie (Zucht-, Vermehrungs- oder Gebrauchskücken) und Sorte (Schlacht- oder Legeküken, bzw. Küken gemischter Verwendbarkeit), eingetragen werden:

a)
das Datum der Einlegung in den Brutschrank, die Anzahl der eingelegten Bruteier und die Kennummer des Betriebs, in dem die Bruteier erzeugt wurden;
b)
das Schlupfdatum und die Anzahl der ausgeschlüpften Küken, die tatsächlich für den Gebrauch bestimmt sind;
c)
die Anzahl der bebrüteten, aus dem Brutschrank wieder herausgenommenen Eier und die Identität des Käufers.

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