Artikel 13 VO (EWG) 75/337
Das Personal des Zentrums unterliegt den für die Beamten und sonstigen Bediensteten bei den Europäischen Gemeinschaften geltenden Verordnungen und Regelungen.
Das Zentrum übt gegenüber seinem Personal die der Anstellungsbehörde übertragenen Befugnisse aus.
Der Verwaltungsrat des Zentrums legt nach Absprache mit der Kommission die entsprechenden Durchführungsbestimmungen fest.
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