Artikel 10 VO (EWG) 76/1417

Der Einnahmen- und Ausgabenplan wird in Ecu aufgestellt. Der Wert des Ecu und die Modalitäten für die Umrechnung zwischen dem Ecu und den Landeswährungen sind in der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften festgelegt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.