Artikel 10 VO (EWG) 76/1417
Der Einnahmen- und Ausgabenplan wird in Ecu aufgestellt. Der Wert des Ecu und die Modalitäten für die Umrechnung zwischen dem Ecu und den Landeswährungen sind in der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften festgelegt.
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