Artikel 66 VO (EWG) 76/1417
Die Abrechnung enthält folgende nach dem Eingliederungsplan zum Einnahmen- und Ausgabenplan der Stiftung unterteilte Tabellen:
- 1.
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eine Einnahmentabelle, die folgendes umfaßt:
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die Einnahmenansätze des Haushaltsjahres,
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die Änderungen der Einnahmenansätze aufgrund von Nachtrags- oder Berichtigungsplänen,
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die im Laufe des Haushaltsjahres festgestellten Forderungen,
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die vom vorhergehenden Haushaltsjahr noch ausstehenden Forderungen,
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die im Laufe des Haushaltsjahres eingezogenen Einnahmen sowie die gemäß Artikel 6 Absatz 3 aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen Einnahmen,
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die am Ende des Haushaltsjahres noch einzuziehenden Beträge,
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die Annullierung festgestellter Forderungen.
Dieser Tabelle ist gegebenenfalls eine Übersicht über die Salden und die Bruttobeträge der in Artikel 22 genannten Rechnungsvorgänge beizufügen;
- 2.
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eine Tabelle über die Entwicklung der Mittel des Haushaltsjahres, aus der folgendes ersichtlich ist:
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die ursprünglichen Mittelansätze,
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die Änderungen durch Mittelübertragungen,
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die Änderungen durch Nachtrags- oder Berichtigungspläne,
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die endgültigen Mittel des Haushaltsjahres,
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die gemäß Artikel 6 übertragenen Mittel;
- 3.
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eine Ausgabentabelle, aus der die Verwendung der Mittel des Haushaltsjahres sowie insbesondere folgendes ersichtlich ist:
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die zu Lasten des Haushaltsjahres gebundenen Mittel,
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die zu Lasten des Haushaltsjahres geleisteten Zahlungen,
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die bei Abschluß des Haushaltsjahres noch zu zahlenden Beträge,
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die gemäß Artikel 6 übertragenen Mittel,
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die verfallenen Mittel.
Dieser Tabelle ist gegebenenfalls eine Übersicht über die Salden und die Bruttobeträge der in Artikel 22 genannten Rechnungsvorgänge beizufügen;
- 4.
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eine Tabelle über die Verwendung der aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen Mittel, aus der folgendes ersichtlich ist:
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die Höhe der übertragenen Mittel,
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die Zahlungen zu Lasten der übertragenen Mittel,
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die nicht verwendeten und zu annullierenden Mittel.
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