Artikel 66 VO (EWG) 76/1417

Die Abrechnung enthält folgende nach dem Eingliederungsplan zum Einnahmen- und Ausgabenplan der Stiftung unterteilte Tabellen:

1.
eine Einnahmentabelle, die folgendes umfaßt:

die Einnahmenansätze des Haushaltsjahres,

die Änderungen der Einnahmenansätze aufgrund von Nachtrags- oder Berichtigungsplänen,

die im Laufe des Haushaltsjahres festgestellten Forderungen,

die vom vorhergehenden Haushaltsjahr noch ausstehenden Forderungen,

die im Laufe des Haushaltsjahres eingezogenen Einnahmen sowie die gemäß Artikel 6 Absatz 3 aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen Einnahmen,

die am Ende des Haushaltsjahres noch einzuziehenden Beträge,

die Annullierung festgestellter Forderungen.

Dieser Tabelle ist gegebenenfalls eine Übersicht über die Salden und die Bruttobeträge der in Artikel 22 genannten Rechnungsvorgänge beizufügen;

2.
eine Tabelle über die Entwicklung der Mittel des Haushaltsjahres, aus der folgendes ersichtlich ist:

die ursprünglichen Mittelansätze,

die Änderungen durch Mittelübertragungen,

die Änderungen durch Nachtrags- oder Berichtigungspläne,

die endgültigen Mittel des Haushaltsjahres,

die gemäß Artikel 6 übertragenen Mittel;

3.
eine Ausgabentabelle, aus der die Verwendung der Mittel des Haushaltsjahres sowie insbesondere folgendes ersichtlich ist:

die zu Lasten des Haushaltsjahres gebundenen Mittel,

die zu Lasten des Haushaltsjahres geleisteten Zahlungen,

die bei Abschluß des Haushaltsjahres noch zu zahlenden Beträge,

die gemäß Artikel 6 übertragenen Mittel,

die verfallenen Mittel.

Dieser Tabelle ist gegebenenfalls eine Übersicht über die Salden und die Bruttobeträge der in Artikel 22 genannten Rechnungsvorgänge beizufügen;

4.
eine Tabelle über die Verwendung der aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragenen Mittel, aus der folgendes ersichtlich ist:

die Höhe der übertragenen Mittel,

die Zahlungen zu Lasten der übertragenen Mittel,

die nicht verwendeten und zu annullierenden Mittel.

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