Artikel 4 VO (EWG) 82/1859
Der Plan zur Auswahl der Buchführungsbetriebe hat zum Ziel die Repräsentativität aller Buchführungsbetriebe zu gewährleisten.
Er umfaßt:
- a)
- die für seine Ausarbeitung berücksichtigten Grundelemente, nämlich
- —
-
die Angabe der statistischen Bezugsquellen,
- —
die Modalitäten der Stratifikation des Erfassungsbereichs gemäß dem gemeinschaftlichen Klassifizierungsschema der Betriebe, gegebenenfalls unter Berücksichtigung ergänzender nationaler Kriterien,
- —
die Modalitäten der Bestimmung des Auswahlsatzes für die einzelnen Schichten,
- —
die Modalitäten der Auswahl der Buchführungsbetriebe,
- —
die Modalitäten einer möglichen späteren Überarbeitung des ausgewählten Plans,
- —
die voraussichtliche Gültigkeitsdauer des Auswahlplans;
- b)
- Die Aufteilung der Betriebe des Erfassungsbereichs, die nach dem gemeinschaftlichen Klassifizierungssystem der Betriebe (mindestens den betriebswirtschaftlichen Hauptausrichtungen entsprechend) eingeteilt worden sind, sowie die Zahl der in jeder Schicht auszuwählenden Buchführungsbetriebe.
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