Artikel 1 VO (EWG) 84/2388

Bei Herstellung nach der Regelung gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 565/80 kommen Konserven der KN-Codes 16025031 und 16025039, die den Bedingungen dieser Verordnung entsprechen und in Drittländer ausgeführt werden, für eine besondere Erstattung in Betracht.

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