Artikel 1 VO (EWG) 85/2248

Für die einer Kontingentierungsregelung unterliegende Ausfuhr von in Anhang I aufgeführtem Käse der Tarifstelle 117.60.25 des „Tariff Schedule of the United States” nach den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich Puerto Rico und Hawai) stellt die zuständige Behörde des Ausfuhrmitgliedstaats auf Antrag des Ausführers eine Bescheinigung aus, die dem im Anhang II enthaltenen Muter entspricht.

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