INHALTSVERZEICHNIS VO (EWG) 85/3821

ADAPTER FÜR FAHRZEUGE DER KLASSEN M1 UND N1

1.
ABKÜRZUNGEN UND REFERENZDOKUMENTE

1.1.
Abkürzungen

NF
noch festzulegen
FE
Fahrzeugeinheit

1.2.
Referenznormen

ISO 16844-3 Road vehicles — Tachograph systems — Part 3: Motion sensor interface (Straßenfahrzeuge — Fahrtenschreibersysteme — Teil 3: Schnittstelle Weg- und Geschwindigkeitsgeber)

2.
ALLGEMEINE EIGENSCHAFTEN UND FUNKTIONEN DES ADAPTERS

2.1.
Allgemeine Beschreibung des Adapters

ADA_001

Der Adapter stellt gesicherte, permanent die Fahrzeuggeschwindigkeit und die zurückgelegte Wegstrecke darstellende Daten für eine angeschlossene FE bereit.

Der Adapter ist nur für die Fahrzeuge bestimmt, die mit Kontrollgerät nach Maßgabe dieser Verordnung ausgestattet sein müssen.

Der Adapter wird nur in den unter (rr) bestimmten Fahrzeugen eingebaut und genutzt, in denen der Einbau eines bestehenden Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers anderer Art, der ansonsten den Bestimmungen dieses Anhangs und dessen Anlagen 1 bis 11 entspricht, mechanisch unmöglich ist.

Der Adapter wird nicht gemäß Anlage 10 (Abschnitt 3.1) dieses Anhangs mechanisch mit einem bewegten Fahrzeugteil verbunden, sondern an die durch integrierte Sensoren oder alternative Schnittstellen generierten Geschwindigkeits-/Entfernungsimpulse angeschlossen.

ADA_002
Ein bauartgenehmigter Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber (gemäß den Bestimmungen dieses Anhangs, Abschnitt VIII — Bauartgenehmigung von Kontrollgeräten und Kontrollgerätkarten) ist im Adaptergehäuse anzubringen, das daneben einen Impulskonverter enthält, der die Eingangsimpulse in den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber einspeist. Der eingebettete Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber ist an die FE anzuschließen, so dass die Schnittstelle zwischen der FE und dem Adapter den Anforderungen der Norm ISO16844-3 entspricht.

2.2.
Funktionen

ADA_003

Der Adapter muss folgende Funktionen erfüllen:

Entgegennahme und Anpassung der eingehenden Geschwindigkeitsimpulse,

Einspeisung der Eingangsimpulse in den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber,

sämtliche Funktionen des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers unter Bereitstellung gesicherter Weg- und Geschwindigkeitsdaten an die FE.

2.3.
Sicherheit

ADA_004
Für den Adapter erfolgt keine Sicherheitszertifizierung gemäß den in Anlage 10 dieses Anhangs definierten allgemeinen Sicherheitsanforderungen für Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber. Stattdessen gelten die in Abschnitt 4.4 dieses Anhangs festgelegten sicherheitsbezogenen Anforderungen.

3.
VORSCHRIFTEN FÜR DAS KONTROLLGERÄT BEI NUTZUNG EINES ADAPTERS

Die Vorschriften in diesem und den folgenden Kapiteln geben Hinweise für die Auslegung der Vorschriften dieses Anhangs bei der Nutzung eines Adapters. Die entsprechenden Randnummern sind in Klammern angegeben.
ADA_005
Das Kontrollgerät eines mit einem Adapter ausgestatteten Fahrzeugs muss — sofern in dieser Anlage nicht anders angegeben — allen Bestimmungen dieser Anlage entsprechen.
ADA_006
Ist ein Adapter eingebaut, so besteht das Kontrollgerät aus Verbindungskabeln, dem Adapter (anstelle eines Weg- bzw. Geschwindigkeitsgebers) und einer FE (001).
ADA_007

Die Funktion zur Feststellung von Ereignissen und/oder Störungen des Kontrollgeräts wird wie folgt geändert:

Das Ereignis „Unterbrechung der Stromversorgung” wird, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet, von der FE bei einer 200 Millisekunden überschreitenden Unterbrechung der Stromversorgung des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers ausgelöst (066).

Jede 200 Millisekunden überschreitende Unterbrechung der Stromversorgung des Adapters muss eine ebenso lang dauernde Unterbrechung der Stromversorgung des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers bewirken. Die Unterbrechungsschwelle des Adapters wird vom Hersteller des Adapters festgelegt.

Das Ereignis „Datenfehler Weg und Geschwindigkeit” wird von der FE bei einer Unterbrechung des normalen Datenflusses zwischen dem eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und der FE und/oder bei einem Datenintegritäts- oder Datenauthentizitätsfehler während des Datenaustauschs zwischen dem eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und der FE ausgelöst (067).

Das Ereignis „Versuch Sicherheitsverletzung” wird, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet, von der FE bei jedem anderen die Sicherheit des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers berührenden Ereignis ausgelöst (068).

Die Störung „Kontrollgerät” wird, sofern sich das Kontrollgerät nicht in der Betriebsart Kalibrierung befindet, von der FE bei jeder Störung des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers ausgelöst (070).

ADA_008
Die mit dem eingebetteten Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber zusammenhängenden Störungen des Adapters müssen durch das Kontrollgerät feststellbar sein (071).
ADA_009
Die Kalibrierungsfunktion der FE muss die automatische Koppelung des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers mit der Fahrzeugeinheit erlauben (154, 155).
ADA_010
Der Begriff „Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber” in den Allgemeinen Sicherheitsanforderungen in Anlage 10 dieses Anhangs bezieht sich auf den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber.

4.
BAUART- UND FUNKTIONSMERKMALE DES ADAPTERS

4.1.
Entgegennahme und Anpassung eingehender Geschwindigkeitsimpulse

ADA_011
Die Eingangsschnittstelle des Adapters nimmt Frequenzimpulse entgegen, die die Fahrzeuggeschwindigkeit und die zurückgelegte Wegstrecke darstellen. Elektrische Eigenschaften der Eingangsimpulse: Durch den Hersteller NF. Erforderlichenfalls kann die korrekte Verbindung der Eingangsschnittstelle des Adapters mit dem Fahrzeug durch Anpassungen ermöglicht werden, zu denen ausschließlich der Adapterhersteller und die zugelassene Werkstatt, die den Adapter einbaut, befugt sind.
ADA_012
Die Eingangsschnittstelle des Adapters muss gegebenenfalls die Frequenzimpulse der eingehenden Geschwindigkeitsimpulse um einen festen Faktor multiplizieren oder durch einen festen Faktor dividieren können, um das Signal an einen Wert in der durch diesen Anhang festgelegten Spanne für den Parameter „Kfactor” (4000 bis 25000 Imp/km) anzupassen. Dieser feste Faktor darf nur vom Adapterhersteller und der zugelassenen Werkstatt, die den Adapter einbaut, programmiert werden.

4.2.
Einspeisung der Eingangsimpulse in den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber

ADA_013
Die Eingangsimpulse werden — gegebenenfalls wie oben ausgeführt angepasst — in den eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber eingespeist, so dass jeder Eingangsimpuls vom Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber erfasst wird.

4.3.
Eingebetteter Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber

ADA_014
Der eingebettete Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber wird durch die Eingangsimpulse stimuliert und kann auf diese Weise — als wäre er mechanisch mit einem bewegten Fahrzeugteil verbunden — Weg- und Geschwindigkeitsdaten generieren, die die Fahrzeugbewegung exakt darstellen.
ADA_015
Die Kenndaten des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers werden von der FE zur Identifizierung des Adapters genutzt (077).
ADA_016
Die im eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber gespeicherten Installationsdaten werden als Informationen zur Installation des Adapters betrachtet (099).

4.4.
Sicherheitsanforderungen

ADA_017
Das Adaptergehäuse muss so konstruiert sein, dass es nicht geöffnet werden kann. Es muss plombiert sein, damit jeder Versuch der physischen Manipulation leicht erkennbar ist (z. B. durch Sichtprüfung, siehe ADA_035).
ADA_018
Die Entfernung des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers aus dem Adapter darf nicht ohne Zerstörung der Plombe(n) des Adaptergehäuses oder der Plombe zwischen dem Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber und dem Adaptergehäuse möglich sein (siehe ADA_035).
ADA_019
Der Adapter stellt sicher, dass nur vom Adaptereingang stammende Weg- und Geschwindigkeitsdaten angenommen und verarbeitet werden.

4.5.
Leistungsmerkmale

ADA_020
Der Adapter muss im Temperaturbereich (vom Hersteller in Abhängigkeit von der Einbauposition NF) voll einsatzbereit sein (159).
ADA_021
Der Adapter muss bei einer Luftfeuchtigkeit von 10 % bis 90 % voll einsatzbereit sein (160).
ADA_022
Der Adapter muss gegen Überspannung, Falschpolung der Stromversorgung und Kurzschluss geschützt sein (161).
ADA_023
Der Adapter muss hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit der Richtlinie 2006/28/EG der Kommission(1) zur Anpassung der Richtlinie 72/245/EWG des Rates entsprechen und gegen elektrostatische Entladungen und Störgrößen geschützt sein (162).

4.6.
Werkstoffe

ADA_024
Der Adapter muss den Schutzgrad (vom Hersteller in Abhängigkeit von der Einbauposition NF) erfüllen (164, 165).
ADA_025
Das Adaptergehäuse muss gelb sein.

4.7.
Markierungen

ADA_026

Am Adapter ist ein Typenschild mit folgenden Angaben anzubringen (169):

Name und Anschrift des Adapterherstellers,

Teilnummer und Baujahr des Adapters,

Prüfzeichen des Adaptertyps oder des Typs des Kontrollgeräts, das den Adapter enthält,

Einbaudatum des Adapters,

Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, in das der Adapter eingebaut ist.

ADA_027

Das Typenschild muss daneben folgende Angaben enthalten (sofern diese nicht unmittelbar an der Außenseite des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers ersichtlich sind):

Name des Herstellers des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers,

Teilnummer und Baujahr des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers,

Prüfzeichen des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers.

5.
EINBAU DES KONTROLLGERÄTS BEI NUTZUNG EINES ADAPTERS

5.1.
Einbau

ADA_028
Zum Einbau in Fahrzeuge bestimmte Adapter dürfen nur an Fahrzeughersteller oder an Werkstätten, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zum Einbau, zur Aktivierung und zur Kalibrierung digitaler Fahrtenschreiber zugelassen sind, geliefert werden.
ADA_029
Die zugelassenen Werkstätten, die den Einbau von Adaptern vornehmen, passen die Eingangsschnittstelle an und wählen gegebenenfalls das Umrechnungsverhältnis für das Eingangssignal.
ADA_030
Die zugelassenen Werkstätten, die den Einbau von Adaptern vornehmen, plombieren das Adaptergehäuse.
ADA_031
Der Adapter muss möglichst nahe an dem Fahrzeugteil angebracht werden, das ihm die Eingangsimpulse bereitstellt.
ADA_032
Die Anschlusskabel für den Adapter müssen rot (Stromversorgung) und schwarz (Masse) sein.

5.2.
Plombierung

ADA_033

Für die Plombierung gelten folgende Vorschriften:

Das Adaptergehäuse muss plombiert sein (siehe ADA_017).

Das Gehäuse des eingebetteten Weg- und/oder Geschwindigkeitsgebers muss plombiert sein, es sei denn, der eingebettete Weg- und/oder Geschwindigkeitsgeber kann nicht ohne Zerstörung der Plombe(n) des Adaptergehäuses entfernt werden (siehe ADA_018).

Die Befestigung des Adaptergehäuses am Fahrzeug muss plombiert sein.

Die Verbindung zwischen dem Adapter und dem Gerät, dass diesem seine Eingangsimpulse bereitstellt, muss (soweit nach vernünftigem Ermessen möglich) an beiden Enden plombiert sein.

6.
EINBAUPRÜFUNGEN, NACHPRÜFUNGEN UND REPARATUREN

6.1.
Regelmäßige Nachprüfungen

ADA_034

Bei Verwendung eines Adapters ist bei jeder regelmäßigen Nachprüfung (d. h. entsprechend den Randnummern 256 bis 258 von Kapitel VI des Anhangs I B) des Kontrollgeräts Folgendes zu überprüfen (257):

Vorhandensein der entsprechenden Prüfzeichen auf dem Adapter,

Unversehrtheit der Plomben des Adapters und seiner Anschlüsse,

Einbau des Adapters gemäß der Angabe auf dem Einbauschild,

Einbau des Adapters gemäß den Adapter- und/oder Fahrzeugherstellerspezifikationen,

Zulässigkeit des Einbaus eines Adapters in das überprüfte Fahrzeug.

7.
BAUARTGENEHMIGUNG FÜR DAS KONTROLLGERÄT BEI NUTZUNG EINES ADAPTERS

7.1.
Allgemeines

ADA_035
Kontrollgeräte sind zusammen mit dem Adapter zur Bauartgenehmigung vorzulegen (269).
ADA_036
Adapter können entweder als eigenständiges Gerät oder als Bauteil eines Kontrollgeräts zur Bauartgenehmigung vorgelegt werden.
ADA_037
Die Bauartgenehmigung muss Funktionsprüfungen umfassen, die sich auch auf den Adapter erstrecken. Die positiven Ergebnisse der einzelnen Prüfungen werden in einem geeigneten Zertifikat ausgewiesen (270).

7.2.
Funktionszertifikat

ADA_038

Ein Funktionszertifikat für einen Adapter oder ein Kontrollgerät, das einen Adapter einschließt, wird dem Adapterhersteller erst erteilt, nachdem die folgenden Mindestfunktionsprüfungen erfolgreich bestanden wurden:

Nr.PrüfungBeschreibungRandnummern der Anforderungen
1.Administrative Prüfung
1.1.DokumentationRichtigkeit der Dokumentation zum Adapter
2.Sichtprüfung
2.1.Übereinstimmung des Adapters mit der Dokumentation
2.2.Kennung / Markierungen des AdaptersADA_026, ADA_027
2.3.Werkstoffe des Adapters

163 bis 167

ADA_025

2.4.PlombierungADA_017, ADA_018, ADA_035
3.Funktionsprüfungen
3.1.Einspeisung der Geschwindigkeitsimpulse in den eingebetteten Weg- und/oder GeschwindigkeitsgeberADA_013
3.2.Entgegennahme und Anpassung eingehender GeschwindigkeitsimpulseADA_011, ADA_012
3.3.Messgenauigkeit Wegstrecke/Geschwindigkeit022 bis 026
3.3.Überprüfen, dass der Adapter gegenüber Magnetfeldern unempfindlich ist. Andernfalls überprüfen, dass der Adapter auf Magnetfelder reagiert, die die Ermittlung von Fahrzeugbewegungsdaten stören, so dass eine angeschlossene FE Sensorstörungen ermitteln, aufzeichnen und speichern kann161a
4.Umweltprüfungen
4.1.Prüfergebnisse des HerstellersErgebnisse der Umweltprüfung des HerstellersADA_020, ADA_021, ADA_022, ADA_023, ADA_024
5.EMV
5.1.Störaussendung und StöranfälligkeitPrüfung auf Einhaltung der Richtlinie 2006/28/EGADA_023
5.2.Prüfergebnisse des HerstellersErgebnisse der Umweltprüfung des HerstellersADA_023

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 65 vom 7.3.2006, S. 27.

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