Artikel 1 VO (EWG) 88/1956

Die von der NAFO-Fischereikommission am 13. September 1991 angenommene Regelung gemeinsamer internationaler Inspektion und Überwachung (nachstehend „Regelung” genannt) findet in der Gemeinschaft Anwendung.

Der Wortlaut der Regelung ist dieser Verordnung beigefügt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.