Artikel 5 VO (EWG) 88/571
Im Sinne dieser Verordnung sind
- a)
- landwirtschaftlicher Betrieb: eine technisch-wirtschaftliche Einheit, die einer einheitlichen Betriebsführung unterliegt und landwirtschaftliche Produkte erzeugt;
- b)
- landwirtschaftlich genutzte Fläche: Gesamtheit von Ackerland, Dauerwiesen und -weiden, Dauerkulturen sowie Haus- und Nutzgärten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.