Artikel 2 VO (EWG) 90/1360

Aufgabenbereich

Die Stiftung ist gemäß den auf Gemeinschaftsebene festgelegten allgemeinen Orientierungen auf dem Gebiet der Berufsbildung tätig; sie befaßt sich mit der beruflichen Grund- und Fortbildung sowie der Neuqualifizierung für Jugendliche und Erwachsene und insbesondere auch mit der Ausbildung von Führungskräften.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.