Artikel 2 VO (EWG) 90/1360
Aufgabenbereich
Die Stiftung ist gemäß den auf Gemeinschaftsebene festgelegten allgemeinen Orientierungen auf dem Gebiet der Berufsbildung tätig; sie befaßt sich mit der beruflichen Grund- und Fortbildung sowie der Neuqualifizierung für Jugendliche und Erwachsene und insbesondere auch mit der Ausbildung von Führungskräften.
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