Artikel 6 VO (EWG) 90/1863
Die erforderlichen Informationen gemäß Artikel 4a (SIC! 5) können in Form von Dokumenten oder Rechnerdateien in einem zwischen dem Sender und dem Empfänger zu vereinbarenden Format übermittelt werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.