Artikel 6 VO (EWG) 90/837
Jährliche Daten über Anbauflächen, Erträge, Erzeugung und Feuchtigkeitsgehalt werden EUROSTAT auf den in Anhang III bestimmten regionalen Ebenen übermittelt.
Anhang III kann nach dem Verfahren des Artikels 11 geändert werden.
Diese regionalen Daten werden für Getreide insgesamt — unter Ausschluß von Reis — sowie für Weichweizen, Hartweizen, Roggen, Gerste und Körnermais geliefert.
Die Mitgliedstaaten geben an, welche regionalen Daten außergewöhnlich hohe Prozentsätze bei den Standardfehlern aufweisen.
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