ANHANG V VO (EWG) 91/2092
TEIL A: VERMERK ÜBER DIE IM KONTROLLVERFAHREN FESTGESTELLTE KONFORMITÄT
Die Angabe, daß ein Erzeugnis dem Kontrollverfahren unterzogen wurde, ist in derselben Sprache/denselben Sprachen wie die Etikettierung zu machen.- BG:
- ES:
- CS:
- DA:
- DE:
- Ökologischer Landbau — EG-Kontrollsystem ellerBiologische Landwirtschaft — EG-Kontrollsystem
- ET:
- EL:
- EN:
- FR:
- IT:
- LV:
- LT:
- HU:
- MT:
- NL:
- PL:
- PT:
- RO:
- SK:
- SL:
- FI:
- SV:
TEIL B: GEMEINSCHAFTSEMBLEM
- B.1
- Bedingungen für die Gestaltung und Verwendung des Gemeinschaftsemblems
- B.1.1
- Das Gemeinschaftsemblem muß einem der Muster in Teil B.2 dieses Anhangs entsprechen.
- B.1.2
- Die in das Emblem aufzunehmenden Angaben sind in Teil B.3 dieses Anhangs aufgeführt. Es ist auch möglich, das Emblem mit der Angabe in Teil A dieses Anhangs zu kombinieren.
- B.1.3
- Bei der Verwendung des Gemeinschaftsemblems und der Angaben gemäß Teil B.3 dieses Anhangs sind die Reproduktionsanweisungen gemäß dem graphischen Handbuch in Teil B.4 dieses Anhangs zu beachten.
- B.2
- Muster
- B.3
- Angaben auf dem Gemeinschaftsemblem
- B.3.1
- Einzelne Angaben:
- BG:
- БИОЛОГИЧНО ЗЕМЕДЕЛИЕ
- ES:
- AGRICULTURA ECOLÓGICA
- CS:
- EKOLOGICKÉ ZEMĚDĚLSTVÍ
- DA:
- ØKOLOGISK JORDBRUG
- DE:
- BIOLOGISCHE LANDWIRTSCHAFT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU
- ET:
- MAHEPÕLLUMAJANDUS, ÖKOLOOGILINE PÕLLUMAJANDUS
- EL:
- ΒΙΟΛΟΓΙΚΗ ΓΕΩΡΓΙΑ
- EN:
- ORGANIC FARMING
- FR:
- AGRICULTURE BIOLOGIQUE
- IT:
- AGRICOLTURA BIOLOGICA
- LV:
- BIOLOĞISKĀ LAUKSAIMNIECĪBA
- LT:
- EKOLOGINIS ŽEMĖS ŪKIS
- HU:
- ÖKOLÓGIAI GAZDÁLKODÁS
- MT:
- AGRIKULTURA ORGANIKA
- NL:
- BIOLOGISCHE LANDBOUW
- PL:
- ROLNICTWO EKOLOGICZNE
- PT:
- AGRICULTURA BIOLÓGICA
- RO:
- AGRICULTURĂ ECOLOGICĂ
- SK:
- EKOLOGICKÉ POĽNOHOSPODÁRSTVO
- SL:
- EKOLOŠKO KMETIJSTVO
- FI:
- LUONNONMUKAINEN MAATALOUSTUOTANTO
- SV:
- EKOLOGISKT JORDBRUK
- B.3.2
- Kombination von zwei Angaben
Kombinationen von zwei Angaben in den Sprachen gemäß B.3.1 sind zulässig, wenn sie gemäß den folgenden Beispielen aufgebaut sind: - NL/FR:
- —
- FI/SV:
- —
- FR/DE:
- —BIOLOGISCHE LANDWIRTSCHAFT
- B.4
- Graphisches Handbuch
INHALT
- 1
- Einleitung
- 2
- Allgemeine Verwendung des Emblems
- 2.1
- Farbiges Emblem (Referenzfarben)
- 2.2
- Einfarbiges Emblem: Emblem in Schwarzweiß
- 2.3
- Kontrast zu den Hintergrundfarben
- 2.4
- Schriftbild
- 2.5
- Sprachversion
- 2.6
- Verkleinerte Formate
- 2.7
- Besondere Bestimmungen für die Verwendung des Emblems
- 3
- Originalreprovorlagen
- 3.1
- Zweifarbige Ausführung
- 3.2
- Konturlinien
- 3.3
- Einfarbig: Emblem in schwarzweiß
- 3.4
- Farbmusterbogen (gelb und blau)
- 1
- EINLEITUNG
Das Graphikhandbuch soll den Wirtschaftsbeteiligten bei der Reproduktion des Emblems als Anleitung dienen.- 2
- ALLGEMEINE VERWENDUNG DES EMBLEMS
- 2.1
- FARBIGES EMBLEM (Referenzfarben)
Bei Verwendung des farbigen Emblems sind entweder direkte Farben (Pantone) oder ein Vierfarbendruck einzusetzen. Die Referenzfarben sind nachstehend angegeben. - 2.2
- EINFARBIGES EMBLEM: EMBLEM IN SCHWARZWEISS
Das Emblem in schwarzweiß kann wie nachstehend gezeigt verwendet werden: - 2.3
- KONTRAST ZU DEN HINTERGRUNDFARBEN
Bei Verwendung des farbigen Emblems auf einem Hintergrund in Farben, die das Lesen der Schrift erschweren, empfiehlt sich die Abgrenzung durch eine umlaufende weiße Konturlinie, wie nachstehend gezeigt, um den Kontrast gegenüber dem Hintergrund zu verstärken. - 2.4
- SCHRIFTBILD
Für den Text ist die Schrift Frutiger oder Myriad bold condensed in Großbuchstaben zu verwenden. Die Schrift ist entsprechend den Angaben unter Punkt 2.6 zu verkleinern.- 2.5
- SPRACHVERSION
Für beide Embleme können die entsprechenden Sprachversionen gemäß den Spezifikationen unter B.3 ausgewählt werden.- 2.6
- VERKLEINERTE FORMATE
Sollte die Verwendung des Emblems auf verschiedenen Etiketten deren Verkleinerung erfordern, sind folgende Mindestdurchmesser einzuhalten: - a)
- Bei einzelnen Angaben: mindestens 20 mm
- b)
- Bei Kombinationen von zwei Angaben: mindestens 40 mm
- 2.7
- BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DES EMBLEMS
Durch das Emblem sollen die Erzeugnisse aufgewertet werden. Aus diesem Grund sollte die Umsetzung möglichst in Farbe erfolgen, damit das Emblem besser ins Auge fällt und eine einfachere und schnellere Erkennung durch den Verbraucher gewährleistet ist. Einfarbige Embleme (schwarzweiß) gemäß Punkt 2.2 sollten deshalb lediglich verwendet werden, wenn eine Umsetzung in Farbe unpraktisch ist.- 3
- ORIGINALREPROVORLAGEN
- 3.1
- ZWEIFARBIGE AUSFÜHRUNG
- —
Einzelne Angabe in allen Sprachen
- —
Beispielen von Sprachkombinationen gemäß B.3.2
- 3.2
- KONTURLINIEN
- 3.3
- EINFARBIG: EMBLEM IN SCHWARZWEISS
- 3.4
- FARBMUSTERBOGEN
PANTONE REFLEX BLUE PANTONE 367 © Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.