ANHANG V VO (EWG) 91/2092

TEIL A: VERMERK ÜBER DIE IM KONTROLLVERFAHREN FESTGESTELLTE KONFORMITÄT

Die Angabe, daß ein Erzeugnis dem Kontrollverfahren unterzogen wurde, ist in derselben Sprache/denselben Sprachen wie die Etikettierung zu machen.
BG:
ES:
CS:
DA:
DE:
Ökologischer Landbau — EG-Kontrollsystem ellerBiologische Landwirtschaft — EG-Kontrollsystem
ET:
EL:
EN:
FR:
IT:
LV:
LT:
HU:
MT:
NL:
PL:
PT:
RO:
SK:
SL:
FI:
SV:

TEIL B: GEMEINSCHAFTSEMBLEM

B.1
Bedingungen für die Gestaltung und Verwendung des Gemeinschaftsemblems

B.1.1
Das Gemeinschaftsemblem muß einem der Muster in Teil B.2 dieses Anhangs entsprechen.
B.1.2
Die in das Emblem aufzunehmenden Angaben sind in Teil B.3 dieses Anhangs aufgeführt. Es ist auch möglich, das Emblem mit der Angabe in Teil A dieses Anhangs zu kombinieren.
B.1.3
Bei der Verwendung des Gemeinschaftsemblems und der Angaben gemäß Teil B.3 dieses Anhangs sind die Reproduktionsanweisungen gemäß dem graphischen Handbuch in Teil B.4 dieses Anhangs zu beachten.

B.2
Muster

B.3
Angaben auf dem Gemeinschaftsemblem

B.3.1
Einzelne Angaben:

BG:
БИОЛОГИЧНО ЗЕМЕДЕЛИЕ
ES:
AGRICULTURA ECOLÓGICA
CS:
EKOLOGICKÉ ZEMĚDĚLSTVÍ
DA:
ØKOLOGISK JORDBRUG
DE:
BIOLOGISCHE LANDWIRTSCHAFT, ÖKOLOGISCHER LANDBAU
ET:
MAHEPÕLLUMAJANDUS, ÖKOLOOGILINE PÕLLUMAJANDUS
EL:
ΒΙΟΛΟΓΙΚΗ ΓΕΩΡΓΙΑ
EN:
ORGANIC FARMING
FR:
AGRICULTURE BIOLOGIQUE
IT:
AGRICOLTURA BIOLOGICA
LV:
BIOLOĞISKĀ LAUKSAIMNIECĪBA
LT:
EKOLOGINIS ŽEMĖS ŪKIS
HU:
ÖKOLÓGIAI GAZDÁLKODÁS
MT:
AGRIKULTURA ORGANIKA
NL:
BIOLOGISCHE LANDBOUW
PL:
ROLNICTWO EKOLOGICZNE
PT:
AGRICULTURA BIOLÓGICA
RO:
AGRICULTURĂ ECOLOGICĂ
SK:
EKOLOGICKÉ POĽNOHOSPODÁRSTVO
SL:
EKOLOŠKO KMETIJSTVO
FI:
LUONNONMUKAINEN MAATALOUSTUOTANTO
SV:
EKOLOGISKT JORDBRUK

B.3.2
Kombination von zwei Angaben

Kombinationen von zwei Angaben in den Sprachen gemäß B.3.1 sind zulässig, wenn sie gemäß den folgenden Beispielen aufgebaut sind:
NL/FR:
FI/SV:
FR/DE:
—BIOLOGISCHE LANDWIRTSCHAFT

B.4
Graphisches Handbuch

INHALT

1
Einleitung
2
Allgemeine Verwendung des Emblems
2.1
Farbiges Emblem (Referenzfarben)
2.2
Einfarbiges Emblem: Emblem in Schwarzweiß
2.3
Kontrast zu den Hintergrundfarben
2.4
Schriftbild
2.5
Sprachversion
2.6
Verkleinerte Formate
2.7
Besondere Bestimmungen für die Verwendung des Emblems
3
Originalreprovorlagen
3.1
Zweifarbige Ausführung
3.2
Konturlinien
3.3
Einfarbig: Emblem in schwarzweiß
3.4
Farbmusterbogen (gelb und blau)

1
EINLEITUNG

Das Graphikhandbuch soll den Wirtschaftsbeteiligten bei der Reproduktion des Emblems als Anleitung dienen.

2
ALLGEMEINE VERWENDUNG DES EMBLEMS

2.1
FARBIGES EMBLEM (Referenzfarben)

Bei Verwendung des farbigen Emblems sind entweder direkte Farben (Pantone) oder ein Vierfarbendruck einzusetzen. Die Referenzfarben sind nachstehend angegeben.

2.2
EINFARBIGES EMBLEM: EMBLEM IN SCHWARZWEISS

Das Emblem in schwarzweiß kann wie nachstehend gezeigt verwendet werden:

2.3
KONTRAST ZU DEN HINTERGRUNDFARBEN

Bei Verwendung des farbigen Emblems auf einem Hintergrund in Farben, die das Lesen der Schrift erschweren, empfiehlt sich die Abgrenzung durch eine umlaufende weiße Konturlinie, wie nachstehend gezeigt, um den Kontrast gegenüber dem Hintergrund zu verstärken.

2.4
SCHRIFTBILD

Für den Text ist die Schrift Frutiger oder Myriad bold condensed in Großbuchstaben zu verwenden. Die Schrift ist entsprechend den Angaben unter Punkt 2.6 zu verkleinern.

2.5
SPRACHVERSION

Für beide Embleme können die entsprechenden Sprachversionen gemäß den Spezifikationen unter B.3 ausgewählt werden.

2.6
VERKLEINERTE FORMATE

Sollte die Verwendung des Emblems auf verschiedenen Etiketten deren Verkleinerung erfordern, sind folgende Mindestdurchmesser einzuhalten:
a)
Bei einzelnen Angaben: mindestens 20 mm

b)
Bei Kombinationen von zwei Angaben: mindestens 40 mm

2.7
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG DES EMBLEMS

Durch das Emblem sollen die Erzeugnisse aufgewertet werden. Aus diesem Grund sollte die Umsetzung möglichst in Farbe erfolgen, damit das Emblem besser ins Auge fällt und eine einfachere und schnellere Erkennung durch den Verbraucher gewährleistet ist. Einfarbige Embleme (schwarzweiß) gemäß Punkt 2.2 sollten deshalb lediglich verwendet werden, wenn eine Umsetzung in Farbe unpraktisch ist.

3
ORIGINALREPROVORLAGEN

3.1
ZWEIFARBIGE AUSFÜHRUNG

Einzelne Angabe in allen Sprachen

Beispielen von Sprachkombinationen gemäß B.3.2

3.2
KONTURLINIEN

3.3
EINFARBIG: EMBLEM IN SCHWARZWEISS

3.4
FARBMUSTERBOGEN

PANTONE REFLEX BLUE PANTONE 367

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.