Artikel 5 VO (EWG) 92/2075
Die Gewährung der Prämie ist insbesondere an folgende Bedingungen geknüpft:
- a)
- Der Tabak muß aus einem für jede einzelne Sorte festgelegten Produktionsgebiet stammen;
- b)
- es müssen Qualitätsvorschriften eingehalten werden;
- c)
- der Erzeuger hat die Tabakblätter im Rahmen eines Anbauvertrags an das Erstverarbeitungsunternehmen zu liefern.
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