Artikel 5 VO (EWG) 92/2075

Die Gewährung der Prämie ist insbesondere an folgende Bedingungen geknüpft:

a)
Der Tabak muß aus einem für jede einzelne Sorte festgelegten Produktionsgebiet stammen;
b)
es müssen Qualitätsvorschriften eingehalten werden;
c)
der Erzeuger hat die Tabakblätter im Rahmen eines Anbauvertrags an das Erstverarbeitungsunternehmen zu liefern.

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