Artikel 1 VO (EWG) 92/218

Diese Verordnung regelt die Modalitäten, nach denen die in den Mitgliedstaaten mit der Anwendung der Vorschriften auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer beauftragten Verwaltungsbehörden untereinander und mit der Kommission zusammenarbeiten, um die Einhaltung der genannten Vorschriften zu gewährleisten.

Hierzu regelt sie Verfahren für den EDV-gestützten Austausch von für die Mehrwertsteuer relevanten Informationen über innergemeinschaftliche Geschäfte sowie über elektronisch erbrachte Dienstleistungen im Sinne der Sonderregelung des Artikels 26c der Richtlinie 77/388/EWG und auch für den nachfolgenden Informationsaustausch und — soweit von der Sonderregelung erfasste Leistungen betroffen sind — für Überweisungen von Geldbeträgen zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.

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