Artikel 6 VO (EWG) 92/2311
Maßnahmen, für die im Rahmen der bestehenden Strukturfonds eine finanzielle Beteiligung gewährt oder ein entsprechender Antrag gestellt wird, können im Rahmen dieser Verordnung nicht berücksichtigt werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.