Artikel 2 VO (EWG) 92/3508
Das integrierte System umfaßt folgende Bestandteile:
- a)
- eine informatisierte Datenbank,
- b)
- ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen,
- c)
- ein System zur Identifizierung und Registrierung von Tieren,
- d)
- Beihilfeanträge,
- e)
- ein integriertes Kontrollsystem.
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