Artikel 1 VO (EWG) 92/3887
Die vorliegende Verordnung enthält unbeschadet besonderer in den Verordnungen für die einzelnen Sektoren enthaltenen Vorschriften die Durchführungsbestimmungen zu dem in der Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 vorgesehenen integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (integriertes System).
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