Artikel 1 VO (EWG) 92/443

Die Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit den Entwicklungsländern Asiens und Lateinamerikas (nachstehend „ALA-Entwicklungsländer” genannt), die nicht zu den Unterzeichnern des Abkommens von Lome oder zu den begünstigten Ländern der Kooperationspolitik der Gemeinschaft mit den Drittländern im Mittelmeerraum gehören, wird fortgesetzt und erweitert. Diese Zusammenarbeit umfaßt die finanzielle und technische Entwicklungshilfe sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit; sie ergänzt die Hilfe der Mitgliedstaaten. Dabei mißt die Gemeinschaft dem Schutz der Menschenrechte, der Unterstützung des Demokratisierungsprozesses, der Förderung einer effizienten und gerechten öffentlichen Verwaltung, dem Umweltschutz, der Liberalisierung des Handels und der stärkeren Betonung der kulturellen Dimension im Rahmen eines im beiderseitigen Interesse geführten immer intensiveren Dialogs über politische, wirtschaftliche und soziale Fragen grundlegende Bedeutung bei.

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