Artikel 5 VO (EWG) 92/443

Die finanzielle und technische Hilfe zielt insbesondere auf die Entwicklung des ländlichen Sektors und die Verbesserung der Ernährungssicherheit ab. In dieser Hinsicht kann die Einbeziehung der Nahrungsmittelhilfe in andere Entwicklungshilfeinstrumente zur Verwirklichung der spezifischen Rolle und der spezifischen Ziele dieser Form der Hilfe beitragen. Darüber hinaus muß die Gemeinschaftshilfe für den ländlichen Raum beschäftigungsfördernde Maßnahmen in Kleinstädten umfassen, die im ländlichen Raum Mittelpunktfunktion haben. Ferner ist die Verbesserung der wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen des privaten Sektors einschließlich der kleinen und mittleren Unternehmen zu berücksichtigen.

Ein Anteil von 10 %, der den gewogenen Durchschnitt der für die Hilfe erforderlichen Finanzmittel für den Zeitraum 1991-1995 darstellt, ist Vorhaben vorbehalten, die speziell dem Umweltschutz und insbesondere dem Schutz des Tropenwaldes dienen sollen.

Der Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen wird ferner bei jeder Maßnahme berücksichtigt.

Besondere Aufmerksamkeit gilt Maßnahmen zur Drogenbekämpfung. Die Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit den ALA-Entwicklungsländern zur Förderung der Drogenbekämpfung wird auf der Grundlage eines Dialogs intensiviert, der im allgemeineren Zusammenhang der wirtschaftlichen Entwicklung der Erzeugerländer und ihrer Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft geführt wird. Diese Zusammenarbeit umfaßt Maßnahmen, die sowohl die humanitäre Hilfe als auch die Entwicklungshilfe betreffen.

Aufgrund der eigentlichen Zielsetzung dieser Form der Zusammenarbeit ist die menschliche Dimension der Entwicklung in allen Maßnahmenbereichen gegenwärtig.

Die kulturelle Dimension der Entwicklung muß ein ständiges Ziel aller Tätigkeiten und Programme sein, an denen die Gemeinschaft beteiligt ist.

In diesem Sinne sollte die Hilfe unter anderem für konkrete Vorhaben vergeben werden, die sich auf die Demokratisierung, eine effiziente und gerechte öffentliche Verwaltung und die Menschenrechte beziehen.

Ferner ist nicht allein darauf zu achten, daß der durch die Vorhaben und Programme bewirkte Wandel keine nachteiligen Veränderungen für die Lage und die Rolle der Frau mit sich bringt, sondern darauf, daß vielmehr spezifische Maßnahmen oder Vorhaben durchgeführt werden, durch die die aktive und gleichberechtigte Teilnahme der Frau am Produktionsprozeß und dessen Ergebnissen, am gesellschaftlichen Leben und am Entscheidungsprozeß verstärkt wird.

Besondere Aufmerksamkeit gilt auch dem Schutz der Kinder.

Verstärkte Beachtung verdienen ethnische Minderheiten, für die Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen unter Beachtung ihrer kulturellen Eigenheiten durchgeführt werden.

Besonders beachtet werden demographische Fragen, insbesondere Fragen des Bevölkerungswachstums.

Bei der Gemeinschaftshilfe für die Vorhaben und Programme im Entwicklungsbereich müssen die makroökonomischen und sektoriellen Probleme berücksichtigt und vorrangig Maßnahmen durchgeführt werden, die auf die Wirtschaftsstruktur, die Entwicklung von Strukturpolitiken und die institutionelle Entwicklung wirken. Um ihre Wirksamkeit zu erhöhen und eine größere Synergie zu erzielen, müssen ein Dialog und eine Zusammenarbeit mit den zuständigen internationalen Organisationen und mit bilateralen Kreditgebern angestrebt werden.

Die Unterstützung der nationalen Institutionen der Entwicklungsländer mit dem Ziel, ihre Fähigkeit zur Verwaltung der Entwicklungspolitiken und -vorhaben zu stärken, stellt einen Tätigkeitsbereich dar, dem im Entwicklungsprozeß eine entscheidende Rolle zukommen kann. Die Fortsetzung eines entsprechenden Dialogs zwischen den Entwicklungsländern und der Gemeinschaft ist hierbei sehr wichtig.

Die regionale Zusammenarbeit zwischen Entwicklungsländern ist als ein wichtiger Sektor der finanziellen und technischen Hilfen anzusehen, vor allem in folgenden Bereichen:

Zusammenarbeit im Umweltschutz,

Entwicklung des intraregionalen Handels,

Stärkung der regionalen Institutionen,

Förderung der Integration und Einleitung gemeinsamer Politiken und Aktionen der Entwicklungsländer,

regionales Kommunikationswesen, vor allem in bezug auf Normen, Netze und Dienstleistungen einschließlich des Telekommunikationssektors,

Forschung,

Ausbildung,

Entwicklung des ländlichen Raums und Steigerung der Ernährungssicherheit,

Zusammenarbeit in der Energiewirtschaft.

Ein Teil der Hilfe kann ferner für Instandsetzungs- und Wiederaufbauaktionen nach Naturkatastrophen aller Art und zur Verhütung solcher Katastrophen bereitgestellt werden.

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