Artikel 1 VO (EWG) 93/2186

Ziele

Die Mitgliedstaaten erstellen für statistische Zwecke ein oder mehrere harmonisierte Register gemäß den Definitionen und dem Erfassungsbereich, wie sie in den nachfolgenden Artikeln festgelegt werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.