ANHANG I VO (EWG) 93/259

LISTE DER IN ARTIKEL 32 GENANNTEN INTERNATIONALEN VERKEHRSÜBEREINKOMMEN

1.
ADR

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (1957)

2.
COTIF

Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (1985), und zwar insbesondere in Anlage I:

RID

Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (1985)

3.
SOLAS

Internationales Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See (1974)

4.
IMDG-Code(1)

Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen

5.
Abkommen von Chicago

Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (1944), dessen Anhang 18 die Beförderung gefährlicher Waren in der Luft betrifft (T.I. — Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air)

6.
MARPOL

Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (1973-1978)

7.
ADNR

Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (1970)

Fußnote(n):

(1)

Der IMDG-Code ist seit 1. Januar 1985 Bestandteil des SOLAS-Übereinkommens.

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