ANHANG I VO (EWG) 93/259
LISTE DER IN ARTIKEL 32 GENANNTEN INTERNATIONALEN VERKEHRSÜBEREINKOMMEN
-
1.
-
ADR
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (1957)- 2.
- COTIF
Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (1985), und zwar insbesondere in Anlage I:RID
Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (1985)- 3.
- SOLAS
Internationales Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See (1974)- 4.
- IMDG-Code(1)
Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen- 5.
- Abkommen von Chicago
Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (1944), dessen Anhang 18 die Beförderung gefährlicher Waren in der Luft betrifft (T.I. — Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air)- 6.
- MARPOL
Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (1973-1978)- 7.
- ADNR
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein (1970)Fußnote(n):
- (1)
Der IMDG-Code ist seit 1. Januar 1985 Bestandteil des SOLAS-Übereinkommens.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.