VO (EWG) 93/259
Abfallverbringungsverordnung
Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft
Informationen
Ausfertigungsdatum01.01.1993
FundstelleAbl. 1993/L 030
Alle Normen
- TITEL IGELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- TITEL IIVERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN
- Abschnitt AVerbringung von zur Beseitigung bestimmten Abfällen
- Abschnitt BVerbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen
- Abschnitt CVerbringung von zur Beseitigung und zur Verwertung bestimmten Abfällen zwischen Mitgliedstaaten mit Durchfuhr durch Drittländer
- TITEL IIIVERBRINGUNG VON ABFÄLLEN INNERHALB DER MITGLIEDSTAATEN
- TITEL IVAUSFUHR VON ABFÄLLEN
- Abschnitt AAusfuhr von zur Beseitigung bestimmten Abfällen
- Abschnitt BAusfuhr von zur Verwertung bestimmten Abfällen
- Abschnitt CAusfuhr von Abfällen in AKP-Staaten
- TITEL VEINFUHR VON ABFÄLLEN IN DIE GEMEINSCHAFT
- Abschnitt AEinfuhr von zur Beseitigung bestimmten Abfällen
- Abschnitt BEinfuhr von zur Verwertung bestimmten Abfällen
- TITEL VIDURCHFUHR VON ABFÄLLEN VON AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFT DURCH DIE GEMEINSCHAFT ZUR BESEITIGUNG ODER VERWERTUNG AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFT
- Abschnitt ADurchfuhr von zur Beseitigung und zur Verwertung bestimmten Abfällen (außer Durchfuhr nach Artikel 24)
- Abschnitt BDurchfuhr von zur Verwertung bestimmten Abfällen aus einem Land und in ein Land, für die der OECD-Beschluß gilt
- TITEL VIIGEMEINSAME BESTIMMUNGEN
- TITEL VIIISONSTIGE BESTIMMUNGEN