ANHANG III VO (EWG) 93/259

GELBE LISTE 

Unabhängig davon, ob gewisse Abfälle in dieser Liste aufgeführt sind, dürfen sie nicht als Abfälle der Gelben Liste befördert werden, falls sie mit anderen Materialien in einem Ausmaß kontaminiert sind, daß a) sie die mit dem Abfall verbundenen Risiken soweit erhöhen, daß sie auf die Rote Liste gesetzt werden müßten, oder b) die umweltverträgliche Verwertung des Abfalls unmöglich geworden ist.
AA.
METALLHALTIGE ABFÄLLE
AB.
ABFÄLLE AUS VORWIEGEND ANORGANISCHEN STOFFEN, EVENTUELL MIT METALLEN ODER ORGANISCHEN STOFFEN
AC.
VORWIEGEND ORGANISCHE STOFFE ENTHALTENDE ABFÄLLE, EVENTUELL VERMISCHT MIT METALLEN UND ANORGANISCHEN STOFFEN
AD.
ABFÄLLE, DIE SOWOHL ANORGANISCHE ALS AUCH ORGANISCHE STOFFE ENTHALTEN KÖNNEN
AA 010 ex261900 Schlacken, Zunder und andere Abfälle aus der Eisen- und Stahlherstellung (2)
AA 020 ex262019 Zinkhaltige Aschen und Rückstände (2)
AA 030 262020 Bleihaltige Aschen und Rückstände (2)
AA 040 ex262030 Kupferhaltige Aschen und Rückstände (2)
AA 050 ex262040 Aluminiumhaltige Aschen und Rückstände (2)
AA 060 ex262050 Vanadiumhaltige Aschen und Rückstände (2)
AA 070 262090 Aschen und Rückstände (2), die Metalle oder Metallverbindungen enthalten, anderweitig nicht angegebene oder einbezogene Metalle oder Metallverbindungen enthaltende Aschen und Rückstände
AA 080 Thalliumhaltige Abfälle, -schrott und -rückstände
AA 090 ex280480 Arsenabfälle und Rückstände (2)
AA 100 ex280540 Quecksilberabfälle und Rückstände (2)
AA 110 Anderweitig nicht angegebene oder einbezogene Rückstände aus der Aluminiumoxidproduktion
AA 120 Galvanisierungsschlamm
AA 130 Flüssigkeiten aus dem Beizen von Metallen
AA 140 Laugenrückstände aus der Zinkbearbeitung, Staub und Schlamm wie Jarosit, Hämatit, Göthit usw.
AA 150 Feste Edelmetallrückstände, die Spuren von anorganischen Cyaniden enthalten
AA 160 Asche, Schlamm, Staub und andere Rückstände von Edelmetallen wie:
AA 161 — Asche aus der Verbrennung von gedruckten Schaltkreisen
AA 162 — Asche aus der Verbrennung von photographischen Filmen
AA 170 Bleiakkumulatoren, ganz oder zerkleinert
AA 180 Andere Batterien und Akkumulatoren als Bleibatterien, ganz oder zerkleinert, sowie Abfälle und Schrott aus der Herstellung von Batterien und Akkumulatoren, anderweitig weder erwähnt noch einbezogen
AA 190 810420 Brennbare und selbstentzündliche Abfälle und Schrott aus Magnesium oder solche, die bei Berührung mit Wasser gefährliche Mengen brennbarer Gase emittieren.
AB 010 262100 Anderweitig nicht erwähnte oder eingeschlossene Schlacken, Aschen und Rückstände (2)
AB 020 Rückstände aus der Verbrennung von kommunalen Abfällen und Hausmüll
AB 030 Andere Abfälle als solche aus Systemen auf Cyanidbasis aus der Oberflächenbehandlung von Metallen
AB 040 ex700100 Glasabfälle aus Kathodenstrahlröhren und anderem aktivierten Glas
AB 050 ex252921 Calciumfluoridschlämme
AB 060 Andere anorganische Fluorverbindungen in flüssiger Form oder als Schlamm
AB 070 Gießereisand
AB 080 Verbrauchte Katalysatoren, die nicht in der grünen Liste aufgeführt sind
AB 090 Aluminiumhydratabfälle
AB 100 Aluminiumoxidabfälle
AB 110 Basische Löschungen
AB 120 Anderweitig nicht aufgeführte oder eingeschlossene anorganische Halogenidverbindungen
AB 130 Sandstrahlrückstände
AB 140 Bei industriellen chemischen Verfahren anfallender Gips
AB 150 Nichtraffiniertes Calciumsulfit und Calciumsulfat aus der Rauchgasentschwefelung
AC 010 ex271390 Rückstände aus der Herstellung/Behandlung von Petrolkoks und Bitumen aus Erdöl, mit Ausnahme verbrauchter Anoden
AC 020 Bituminöses anderweitig nicht angegebenes oder einbezogenes Material (Asphaltabfall)
AC 030 Rückstandsöle, die für ihren ursprünglichen Verwendungszweck nicht mehr geeignet sind
AC 040 Schlamm von verbleitem Benzin
AC 050 Heizflüssigkeit (Wärmeübertragung)
AC 060 Hydraulikflüssigkeit
AC 070 Bremsflüssigkeit
AC 080 Frostschutzmittel
AC 090 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Harzen, Latex, Weichmachern oder von Leimen und Klebstoffen
AC 100 ex391590 Nitrocellulose
AC 110 Phenole und phenolhaltige Verbindungen einschließlich Chlorphenole, in flüssiger Form oder als Schlamm
AC 120 Polychlornaphthalin
AC 130 Ether
AC 140 Triäthylamin-Katalysatoren, die zur Zubereitung von Gießereisand verwendet werden
AC 150 Fluorchlorkohlenwasserstoffe
AC 160 Halone
AC 170 Abfälle von behandeltem Kork und behandeltem Holz
AC 180 ex411000 Lederstaub, Lederasche, Lederschlamm und Ledermehl
AC 190 Rückstände aus der Abwrackung von Kraftfahrzeugen (leichtes Mahlgut: Plüsch, Stoff, Kunststoffabfälle, …)
AC 200 Organische Phosphorverbindungen
AC 210 Nichthalogenhaltige Lösungsmittel
AC 220 Halogenhaltige Lösungsmittel
AC 230 Halogenhaltige oder nichthalogenhaltige wasserfreie Destillationsrückstände, die bei der Wiedergewinnung von Lösungsmitteln anfallen
AC 240 Abfälle aus der Herstellung von halogenierten aliphatischen Kohlenwasserstoffen (wie Chlormethanen, Dichlorethan, Vinylchlorid, Vinylidenchlorid, Allylchlorid und Epichlorhydrin)
AC 250 Grenzflächenaktive Stoffe
AC 260 Flüssiger Schweinemist; Fäkalien
AC 270 Abwasserschlamm
AD 010 Abfälle aus der Herstellung und Zubereitung pharmazeutischer Produkte
AD 020 Abfälle aus der Produktion, Formulierung und Verwendung von Bioziden und Pflanzenschutzmitteln
AD 030 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Vewendung von Erzeugnissen zur Holzkonservierung
Abfälle, die die nachstehenden Stoffen enthalten, aus ihnen bestehen oder von diesen verunreinigt sind:
AD 040 — anorganische Cyanide, ausgenommen feste Edelmetallrückstände, die Spuren von anorganischen Cyaniden enthalten
AD 050 — organische Cyanide
AD 060 Gemische und Emulsionen aus Öl und Wasser oder aus Kohlenwasserstoffen und Wasser
AD 070 Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von Tinten, Farbstoffen, Pigmenten, Anstrichfarben und Lacken
AD 080 Explosionsgefährliche Abfälle, die keinen besonderen Rechtsvorschriften unterliegen
AD 090 Anderweitig nicht aufgeführte oder eingeschlossene Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung und Verwendung von reprographischen oder photographischen Materialien
AD 100 Abfälle aus Systemen auf anderer als Cyanidbasis, die bei der Oberflächenbehandlung von Kunststoffen anfallen
AD 110 Säurelösungen
AD 120 Ionenaustauschharze
AD 130 Wegwerfphotoapparate, mit Batterien
AD 140 Anderweitig nicht aufgeführte oder eingeschlossene Abfälle aus industriellen Anlagen zur Abgasreinigung
AD 150 Als Filter (z. B. Biofilter) verwendete, natürlich vorkommende organische Stoffe
AD 160 Kommunale Abfälle oder Hausmüll
AD 170 ex2803 Verbrauchte Aktivkohle mit gefährlichen Eigenschaften aus der Verwendung in der anorganischen und organischen chemischen sowie der pharmazeutischen Industrie, Abwasserbehandlung, Gas- oder Luftreinigung und ähnlichen Verwendungen

Fußnote(n):

(1)

Falls möglich, wird neben dem Eintrag die Codenummer des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (Code des Harmonisierten Systems) angegeben, das durch das Brüsseler Übereinkommen vom 14. Juni 1983 under der Schirmherrschaft des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens aufgestellt wurde. Dieser Code kann sich sowohl auf Abfälle als auch auf Waren beziehen. In dieser Verordnung sind nur Abfälle aufgeführt. Deshalb wird der Code — der zur Arbeitserleichterung von Zollbehörden und von anderen Stellen verwendet wird — hier nur zur Hilfe bei der Bestimmung von Abfällen angegeben, die in dieser Verordnung aufgelistet sind und damit unter sie fallen. Dennoch sollten entsprechende offizielle Erläuterungen des Rats für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens als Anhaltspunkt für die Bestimmung von Abfällen herangezogen werden, die unter allgemeinen Positionen zusammengefaßt sind. Die Angabe „ex” weist darauf hin, daß es sich um einen unter einer Position des Harmonisierten Systems speziell aufgeführten Abfall handelt. Der Code in Fettdruck in der ersten Spalte ist der OECD-Code: Er besteht aus zwei Buchstaben (einem für die Liste Green (Grün), Amber (Gelb) und Red (Rot) und einem für die Abfallkategorie A, B, C usw.) und einer Zahl.

(2)

Diese Aufzählung umfaßt Aschen, Rückstände, Schlacken, Abschöpfgut, Zunder, Stäube, Schlämme und Kuchen, die anderweitig nicht ausdrücklich genannt sind.

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