ANHANG IV VO (EWG) 93/259
RA 010 |
Abfälle, Substanzen und Gegenstände, die folgende Stoffe enthalten, aus ihnen bestehen oder von ihnen kontaminiert sind: polychlorierte Biphenyle (PCB) und/oder polychlorierte Terphenyle (PCT) und/oder polybromierte Biphenyle (PBB), einschließlich aller analogen polybromierten Verbindungen, die eine Konzentration von 50 mg/kg oder mehr aufweisen |
RA 020 | Teerrückstände (mit Ausnahme der unter AC 020 fallenden) aus der Raffination, Destillation oder Pyrolyse organischer Stoffe |
RB 010 | Asbest (Staub und Fasern) |
RB 020 | Keramikfasern mit ähnlichen chemisch-physikalischen Eigenschaften wie Asbest |
Abfälle, die folgende Stoffe enthalten, aus ihnen bestehen oder von ihnen kontaminiert sind: | |
RC 010 | — alle Erzeugnisse der Gruppe der polychlorierten Dibenzofurane |
RC 020 | — alle Erzeugnisse der Gruppe der polychlorierten Dibenzodioxine |
RC 030 | Bleihaltiger Antiklopfmittelschlamm |
RC 040 | Andere Peroxide als Wasserstoffperoxide |
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