Artikel 10b VO (EWG) 93/95
Im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Absatz 3 akzeptieren die Koordinatoren, dass Luftfahrtunternehmen in der Flugplanperiode Sommer 2004 ein Anrecht auf dieselben Abfolgen von Zeitnischen haben, die ihnen für die Flugplanperiode Sommer 2003 zugewiesen waren.
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