§ 3 AZKoV

Umfang

Das verpflichtende Arbeitszeitkonto setzt sich zusammen aus einer fünfjährigen Ansparphase, einer dreijährigen – für Lehrkräfte an Gymnasien einer einjährigen – Wartezeit und einer fünfjährigen Ausgleichsphase.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.