AZKoV
Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte
Informationen
Ausfertigungsdatum20.03.2001
FundstelleGVBl 2001, S.S=90
VersionVerordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte (AZKoV) vom 20. März 2001 (GVBl. S. 90, BayRS 2030-2-20-2-K), die zuletzt durch Verordnung vom 7. Juli 2020 (GVBl. S. 394) geändert worden ist
Alle Normen
- Erster AbschnittAllgemeine Bestimmungen
- Zweiter AbschnittVerpflichtendes Arbeitszeitkonto für Lehrkräfte an Grundschulen (ohne Fachlehrer) mit Beginn des Schuljahres 1999/2000
- Dritter AbschnittVerpflichtendes Arbeitszeitkonto für Fachlehrer an Volksschulen und Volksschulen für Behinderte, für Lehrkräfte – ohne Fachlehrer – an Volksschulen für Behinderte und Hauptschulen sowie Lehrkräfte an Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen Förderung
- Vierter AbschnittVerpflichtendes Arbeitszeitkonto für Lehrkräfte an Grundschulen (ohne Fachlehrkräfte) mit Beginn des Schuljahres 2020/2021
- Fünfter AbschnittIn-Kraft-Treten