§ 7 FachV-TechnÜV

Zulassung zur Prüfung

(1) Zur Prüfung werden Bewerber zugelassen, die die Voraussetzungen nach § 2 Nrn. 1 bis 3 in Verbindung mit § 4 erfüllen.

(2) Die Zulassungsanträge sind von der Einstellungsbehörde beim Prüfungsamt einzureichen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.