Art. 65 KWBG

Übergangsregelung

Art. 53 Abs. 3, Art. 60 Abs. 2 Nr. 2 und Anlage 3 in ihrer am 15. Oktober 2023 geltenden Fassung finden erstmals auf die nach dem Inkrafttreten der Änderungen gewählten Bezirkstagspräsidentinnen und Bezirkstagspräsidenten Anwendung.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.