Inhaltsübersicht 3. DV LuftBO

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1Geltungsbereich

Abschnitt 2
Ausrüstung von Luftfahrzeugen

Unterabschnitt 1
Alle Luftfahrzeuge

§ 2Ausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln
§ 3Ausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln über den Nordatlantik
§ 4Ausrüstung für Flüge in Lufträumen mit verringerter Höhenstaffelung
(Reduced Vertical Separation Minimum, RVSM)
§ 5Ausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln
§ 6Ausrüstung für kontrollierte Flüge nach Sichtflugregeln
§ 7Ausrüstung von Segelflugzeugen für Wolkenflüge
§ 8Sonstige Ausrüstung
§ 9Durchbruchstellen
§ 10Navigations- und Sprechfunkausrüstung
§ 11Sauerstoffversorgung
§ 12Ausrüstung für Flüge über Land – Notausrüstung

Unterabschnitt 2
Flugzeuge

§ 13Ausrüstung für Flüge über Wasser – Wasserflugzeuge
§ 14Ausrüstung für Flüge über Wasser – Landflugzeuge
§ 15Ausrüstung für Flüge über Wasser – Alle Flugzeuge
§ 16Notsender
§ 17Tonaufzeichnungsanlage für das Cockpit
§ 18Flugdatenschreiberanlage
§ 19Bodenannäherungswarnanlage
§ 20Machzahlanzeige
§ 21Bordseitige Kollisionsschutzanlage

Unterabschnitt 3
Hubschrauber

§ 22Ausrüstung für Flüge über Wasser – Notschwimmeranlage
§ 23Ausrüstung für Flüge über Wasser – Notausrüstung
§ 24Ausrüstung für Flüge über Wasser – Notsender
§ 25Ausrüstung für Flüge über Land – Notsender
§ 26Tonaufzeichnungsanlage für das Cockpit
§ 27Flugdatenschreiberanlage


Unterabschnitt 4
Verfahrensvorschriften

§ 28Ausnahmegenehmigungen

Abschnitt 3
Flugbetrieb

§ 29Herbeiführen simulierter Gefahrenzustände
§ 30Schleppstarts
§ 31Betriebsmindestbedingungen
§ 32Ausweichflugplatz
§ 33Betriebsstoffvorräte – Flugzeuge
§ 34Betriebsstoffvorräte – Hubschrauber

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 35Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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