Inhaltsübersicht 3. WOMitbestG
§ 1 | Geltungsbereich | ||||||
Teil 1 | |||||||
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer | |||||||
Kapitel 1 | |||||||
Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge | |||||||
Abschnitt 1 | |||||||
Einleitung der Wahl | |||||||
§ 2 | Bekanntmachung der Unternehmen | ||||||
§ 3 | Wahlvorstände | ||||||
§ 4 | Zusammensetzung des Hauptwahlvorstands | ||||||
§ 5 | Zusammensetzung des Betriebswahlvorstands | ||||||
§ 6 | Mitteilungspflicht | ||||||
§ 7 | Geschäftsführung der Wahlvorstände | ||||||
§ 8 | Wählerliste | ||||||
§ 9 | Bekanntmachung über die Bildung der Wahlvorstände und die Wählerliste | ||||||
§ 10 | Änderungsverlangen | ||||||
§ 11 | Übersendung der Wählerliste | ||||||
§ 12 | Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerliste | ||||||
Abschnitt 2 | |||||||
Abstimmung über die Art der Wahl | |||||||
§ 13 | Bekanntmachung | ||||||
§ 14 | Antrag auf Abstimmung | ||||||
§ 15 | Abstimmungsausschreiben | ||||||
§ 16 | Stimmabgabe | ||||||
§ 17 | Abstimmungsvorgang | ||||||
§ 18 | (weggefallen) | ||||||
§ 19 | Voraussetzungen der schriftlichen Stimmabgabe | ||||||
§ 20 | Verfahren bei der schriftlichen Stimmabgabe | ||||||
§ 21 | Öffentliche Stimmauszählung | ||||||
§ 22 | Abstimmungsniederschrift des Betriebswahlvorstands | ||||||
§ 23 | Feststellung des Abstimmungsergebnisses, Abstimmungsniederschrift des Hauptwahlvorstands | ||||||
§ 24 | Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses | ||||||
Abschnitt 3 | |||||||
Verteilung der Sitze, Wahlvorschläge | |||||||
Unterabschnitt 1 | |||||||
Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer | |||||||
§ 25 | Verteilung der Sitze der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer | ||||||
Unterabschnitt 2 | |||||||
Wahlvorschläge | |||||||
§ 26 | Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen | ||||||
§ 27 | Wahlvorschläge der in 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes bezeichneten Arbeitnehmer | ||||||
§ 28 | Wahlvorschläge der Gewerkschaften | ||||||
§ 29 | Wahlvorschläge für Ersatzmitglieder | ||||||
Unterabschnitt 3 | |||||||
Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten | |||||||
§ 30 | Bekanntmachung über die Abstimmung für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten | ||||||
§ 31 | Abstimmungsvorschläge der leitenden Angestellten | ||||||
§ 32 | Abstimmung der leitenden Angestellten | ||||||
§ 33 | Abstimmungsniederschrift | ||||||
Unterabschnitt 4 | |||||||
Prüfung und Bekanntmachung der Wahlvorschläge | |||||||
§ 34 | Prüfung der Wahlvorschläge | ||||||
§ 35 | Ungültige Wahlvorschläge | ||||||
§ 36 | Nachfrist für Wahlvorschläge | ||||||
§ 37 | Bekanntmachung der Wahlvorschläge | ||||||
Abschnitt 4 | |||||||
Anzuwendende Vorschriften | |||||||
§ 38 | Anzuwendende Vorschriften | ||||||
Kapitel 2 | |||||||
Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer | |||||||
Abschnitt 1 | |||||||
Wahlausschreiben | |||||||
§ 39 | Wahlausschreiben | ||||||
Abschnitt 2 | |||||||
Durchführung der Wahl | |||||||
Unterabschnitt 1 | |||||||
Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge | |||||||
§ 40 | Stimmabgabe, Wahlvorgang | ||||||
§ 41 | Öffentliche Stimmauszählung | ||||||
§ 42 | Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands | ||||||
§ 43 | Verteilung der Stimmenzahlen | ||||||
Unterabschnitt 2 | |||||||
Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags | |||||||
§ 44 | Stimmabgabe, Wahlvorgang | ||||||
§ 45 | Öffentliche Stimmauszählung | ||||||
§ 46 | Wahlniederschrift des Betriebswahlvorstands | ||||||
§ 47 | Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber | ||||||
Unterabschnitt 3 | |||||||
Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang | |||||||
§ 48 | Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang | ||||||
Unterabschnitt 4 | |||||||
Schriftliche Stimmabgabe | |||||||
§ 49 | Voraussetzungen | ||||||
§ 50 | Verfahren bei der Stimmabgabe | ||||||
Unterabschnitt 5 | |||||||
Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen | |||||||
§ 50a | Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen | ||||||
§ 50b | Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung | ||||||
§ 50c | Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung | ||||||
§ 51 | Wahlniederschrift | ||||||
§ 52 | Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten | ||||||
§ 53 | Aufbewahrung der Wahlakten | ||||||
Kapitel 3 | |||||||
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte | |||||||
Abschnitt 1 | |||||||
Wahl der Delegierten | |||||||
Unterabschnitt 1 | |||||||
Delegierte mit Mehrfachmandat | |||||||
§ 54 | Keine Wahl von Delegierten, soweit im Rahmen eines anderen Wahlverfahrens bereits Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden | ||||||
§ 55 | Delegierte, die für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern mehrerer Unternehmen gewählt werden | ||||||
Unterabschnitt 2 | |||||||
Einleitung der Wahl | |||||||
§ 56 | Errechnung der Zahl der Delegierten | ||||||
§ 57 | Zuordnung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu anderen Betrieben | ||||||
§ 58 | Mitteilungen des Hauptwahlvorstands | ||||||
§ 59 | Wahlausschreiben für die Wahl der Delegierten | ||||||
Unterabschnitt 3 | |||||||
Wahlvorschläge für Delegierte | |||||||
§ 60 | Einreichung von Wahlvorschlägen | ||||||
§ 61 | Prüfung der Wahlvorschläge | ||||||
§ 62 | Ungültige Wahlvorschläge | ||||||
§ 63 | Nachfrist für Wahlvorschläge | ||||||
§ 64 | Bekanntmachung der Wahlvorschläge | ||||||
Unterabschnitt 4 | |||||||
Wahl von Delegierten in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge | |||||||
§ 65 | Stimmabgabe, Wahlvorgang | ||||||
§ 66 | Öffentliche Stimmauszählung | ||||||
§ 67 | Ermittlung der Gewählten | ||||||
Unterabschnitt 5 | |||||||
Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang | |||||||
§ 68 | Ermittlung von Delegierten bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags für einen Wahlgang | ||||||
Unterabschnitt 6 | |||||||
Schriftliche Stimmabgabe | |||||||
§ 69 | Voraussetzungen | ||||||
§ 70 | Verfahren bei der Stimmabgabe | ||||||
Unterabschnitt 7 | |||||||
Wahlniederschrift, Benachrichtigungen | |||||||
§ 71 | Wahlniederschrift | ||||||
§ 72 | Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten | ||||||
Unterabschnitt 8 | |||||||
Ausnahme | |||||||
§ 73 | Ausnahme | ||||||
Abschnitt 2 | |||||||
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch die Delegierten | |||||||
Unterabschnitt 1 | |||||||
Delegiertenversammlung, Delegiertenliste | |||||||
§ 74 | Delegiertenversammlung | ||||||
§ 75 | Delegiertenliste | ||||||
§ 76 | Einsprüche gegen die Richtigkeit der Delegiertenliste | ||||||
Unterabschnitt 2 | |||||||
Mitteilung an die Delegierten | |||||||
§ 77 | Mitteilung an die Delegierten | ||||||
Unterabschnitt 3 | |||||||
Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund mehrerer Wahlvorschläge | |||||||
§ 78 | Stimmabgabe, Wahlvorgang | ||||||
§ 79 | Öffentliche Stimmauszählung | ||||||
§ 80 | Verteilung der Stimmenzahlen | ||||||
Unterabschnitt 4 | |||||||
Wahl mehrerer Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in einem Wahlgang auf Grund nur eines Wahlvorschlags | |||||||
§ 81 | Stimmabgabe, Wahlvorgang | ||||||
§ 82 | Öffentliche Stimmauszählung | ||||||
§ 83 | Verteilung der Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber | ||||||
Unterabschnitt 5 | |||||||
Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang | |||||||
§ 84 | Wahl nur eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer in einem Wahlgang | ||||||
Unterabschnitt 6 | |||||||
Ermittlung der Gewählten, Wahlniederschrift, Benachrichtigungen | |||||||
§ 84a | Ermittlung der Gewählten bei nicht börsennotierten Unternehmen | ||||||
§ 84b | Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Gesamterfüllung | ||||||
§ 84c | Ermittlung der Gewählten bei börsennotierten Unternehmen im Fall der Getrennterfüllung | ||||||
§ 85 | Wahlniederschrift | ||||||
§ 86 | Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten | ||||||
§ 87 | Aufbewahrung der Wahlakten | ||||||
Teil 2 | |||||||
Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer | |||||||
Kapitel 1 | |||||||
Gemeinsame Vorschriften | |||||||
§ 88 | Einleitung des Abberufungsverfahrens | ||||||
§ 89 | Liste der antragsberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | ||||||
§ 90 | Prüfung des Antrags auf Abberufung | ||||||
§ 91 | Anzuwendende Vorschriften | ||||||
Kapitel 2 | |||||||
Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer | |||||||
§ 92 | Abberufungsausschreiben, Wählerliste | ||||||
§ 93 | Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten | ||||||
Kapitel 3 | |||||||
Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer | |||||||
§ 94 | Delegiertenliste | ||||||
§ 95 | Delegiertenversammlung, Mitteilung des Hauptwahlvorstands an die Delegierten | ||||||
§ 96 | Abstimmung, Abstimmungsergebnis, Akten | ||||||
Kapitel 4 | |||||||
Ersatzmitglieder | |||||||
§ 97 | Ersatzmitglieder | ||||||
Teil 3 | |||||||
Besondere Vorschriften für die Wahl und die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer bei Teilnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Seebetrieben | |||||||
Kapitel 1 | |||||||
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer | |||||||
Abschnitt 1 | |||||||
Einleitung der Wahl, Abstimmung über die Art der Wahl, Wahlvorschläge | |||||||
§ 98 | Einleitung der Wahl | ||||||
§ 99 | Abstimmung über die Art der Wahl | ||||||
§ 100 | Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen | ||||||
§ 101 | Zusätzliche Vorschriften für den Wahlvorschlag der leitenden Angestellten | ||||||
Abschnitt 2 | |||||||
Unmittelbare Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer | |||||||
§ 102 | Wahlausschreiben im Seebetrieb | ||||||
§ 103 | Stimmabgabe bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer | ||||||
Abschnitt 3 | |||||||
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte | |||||||
§ 104 | Wahl der Delegierten | ||||||
§ 105 | Wahlausschreiben in Seebetrieben | ||||||
§ 106 | Stimmabgabe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben | ||||||
§ 107 | Wahlniederschrift | ||||||
Kapitel 2 | |||||||
Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer | |||||||
Abschnitt 1 | |||||||
Gemeinsame Vorschrift | |||||||
§ 108 | Gemeinsame Vorschrift | ||||||
Abschnitt 2 | |||||||
Abstimmung über die Abberufung eines in unmittelbarer Wahl gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer | |||||||
§ 109 | Abberufungsausschreiben für Seebetriebe, Wählerliste | ||||||
§ 110 | Stimmabgabe | ||||||
Abschnitt 3 | |||||||
Abstimmung über die Abberufung eines durch Delegierte gewählten Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer | |||||||
§ 111 | Unmittelbare Abstimmung, Wählerliste, Mitteilung an die Delegierten | ||||||
§ 112 | Abberufungsausschreiben in Seebetrieben | ||||||
§ 113 | Abstimmung, Mitteilung des Abstimmungsergebnisses | ||||||
Teil 4 | |||||||
Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes | |||||||
§ 113a | Geschlechteranteil in nicht börsennotierten Unternehmen | ||||||
Teil 5 | |||||||
Übergangs- und Schlussvorschriften | |||||||
§ 114 | Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen | ||||||
§ 115 | Berechnung von Fristen | ||||||
§ 116 | Übergangsregelung | ||||||
§ 117 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
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