Anlage 8 ATA-OTA-APrV

(zu § 50 Absatz 3)

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2327)



Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Name, Vorname
GeburtsdatumGeburtsort
 
erhält auf Grund des § 1 Absatz 1§ 2 Absatz 1* des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung
 
„______________________________________________“
 
zu führen.
Die Berufsqualifikation wurde auf Grundlage von
erworben.
Die auf dieser Grundlage erteilte Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung wurde am ____________________ erteilt.
Ort, Datum
 
 
(Siegel)
 
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur)
Nichtzutreffendes streichen.

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