Anlage 7 ATA-OTA-APrV
(zu § 50 Absatz 2)
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2326)
Urkunde über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Name, Vorname | ||
Geburtsdatum | Geburtsort | |
erhält auf Grund des § 1 Absatz 1 – § 2 Absatz 1* des Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Gesetzes mit Wirkung vom heutigen Tage die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung | ||
„______________________________________________“ | ||
zu führen. | ||
Ort, Datum | ||
(Siegel) | ||
| ||
(Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur) |
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